GRABSTEINPRÜFUNG

Grabmale müssen mindestens einmal jährlich
nach der Frostperiode durch eine fachkundige
Person überprüft werden!

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SPIELPLATZPRÜFUNG

Die Spielplatzprüfung erfolgt bei der jährlichen
Hauptinspektion durch einen qualifizierten
Spielplatzprüfer nach DIN 79161

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PRÜFUNG VON LEITERN UND TRITTEN

Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten
durch eine befähigte Person, nach der Betriebs-
sicherheitsverordnung (BetrSichV)

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Unsere Leistungen

Grabsteinprüfung

Lose, unzureichend befestigte Grabsteine führen immer wieder zu schweren, teilweise tödlichen Unfällen.

  • Grabmale müssen laut der SVLFG (VSG 4.7) mindestens einmal jährlich nach der Frostperiode durch eine fachkundige Person überprüft werden!
  • Die fachkundigen Personen für die jährliche Standsicherheitsprüfung müssen im Rahmen einer Schulung qualifiziert worden sein!
  • Eine einfache Handprüfung kann zu einem falschen Ergebnis führen und ist rechtlich anfechtbar!

Unsere Firma bietet Ihnen die Prüfung Ihrer Grabsteine durch speziell dafür geschulte Fachkräfte an:
Prüfung mit Prüfgerät durch kontrollierte Kraftaufbringung

  • Prüfung durch zwei qualifizierte, fachkundige Ingenieure
  • Durchführung gemäß TA-Grabmal oder BIV-Richtlinie
  • rechtssichere Dokumentation der Prüfung
  • Kennzeichnung der losen Grabsteine

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Prüfung von Leitern und Tritten

Wir sind zertifizierte und befähigte Personen für die Prüfung von Leitern und Tritten.

  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person, nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), durchzuführen ist.
  • Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, mindestens aber alle 12 Monate.
  • Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte durch eine befähigte Person
  • Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringen des Prüfsiegels
  • Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte

Spielplatzprüfung

Unsere Firma bietet Ihnen an:

  • jährliche Hauptinspektion durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 (ehemals DIN SPEC)
  • erstmalige Prüfung der Spielplatzanlage vor ihrer Nutzung
  • rechtssicherer, schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation der Prüfung
  • Aufzeigen von notwendigen Reparaturmaßnahmen
PrüfungenWann?Durch wen?
SichtkontrolleTäglich bis wöchentlichUnterwiesene Personen
FunktionskontrolleAlle 1 bis 3 Monate
(oder nach Herstellerangabe)
Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz
Jährliche HauptinspektionSpätestens nach 12 MonatenQualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161

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