Grabsteinprüfung
Lose, unzureichend befestigte Grabsteine führen immer wieder zu schweren, teilweise tödlichen Unfällen.
- Grabmale müssen laut der SVLFG (VSG 4.7) mindestens einmal jährlich nach der Frostperiode durch eine fachkundige Person überprüft werden!
- Die fachkundigen Personen für die jährliche Standsicherheitsprüfung müssen im Rahmen einer Schulung qualifiziert worden sein!
- Eine einfache Handprüfung kann zu einem falschen Ergebnis führen und ist rechtlich anfechtbar!
Unsere Firma bietet Ihnen die Prüfung Ihrer Grabsteine durch speziell dafür geschulte Fachkräfte an:
Prüfung mit Prüfgerät durch kontrollierte Kraftaufbringung
- Prüfung durch zwei qualifizierte, fachkundige Ingenieure
- Durchführung gemäß TA-Grabmal oder BIV-Richtlinie
- rechtssichere Dokumentation der Prüfung
- Kennzeichnung der losen Grabsteine
Prüfung von Leitern und Tritten
Wir sind zertifizierte und befähigte Personen für die Prüfung von Leitern und Tritten.
- Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person, nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), durchzuführen ist.
- Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, mindestens aber alle 12 Monate.
- Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte durch eine befähigte Person
- Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
- Anbringen des Prüfsiegels
- Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
Spielplatzprüfung
Unsere Firma bietet Ihnen an:
- jährliche Hauptinspektion durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 (ehemals DIN SPEC)
- erstmalige Prüfung der Spielplatzanlage vor ihrer Nutzung
- rechtssicherer, schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation der Prüfung
- Aufzeigen von notwendigen Reparaturmaßnahmen
Prüfungen | Wann? | Durch wen? |
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Sichtkontrolle | Täglich bis wöchentlich | Unterwiesene Personen |
Funktionskontrolle | Alle 1 bis 3 Monate (oder nach Herstellerangabe) | Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz |
Jährliche Hauptinspektion | Spätestens nach 12 Monaten | Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 |